{"id":60,"date":"2016-09-25T07:22:21","date_gmt":"2016-09-25T07:22:21","guid":{"rendered":"http:\/\/sv-buero-richter.com\/?page_id=60"},"modified":"2016-09-25T07:51:05","modified_gmt":"2016-09-25T07:51:05","slug":"unfall-check","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sv-buero-richter.com\/?page_id=60","title":{"rendered":"Unfall-Check"},"content":{"rendered":"<h2 class=\"p1\">Rechtliche Grundlagen beim KFZ-Haftpflichtschaden<\/h2>\n<p class=\"p1\">Die rechtlichen Grundlagen bilden das Pflichtversicherungsgesetz (PfLVG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Allgemeinen Bedingungen f\u00fcr die Kraftfahrtversicherung (AKB), das Stra\u00dfenverkehrsgesetz (StVG) sowie das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch (B GB).<\/p>\n<ol>\n<li class=\"p1\">Pflichtversicherungsgesetz (PfLVG)<\/li>\n<li class=\"p1\">Der \u00a7 249 BGB lautet wie folgt<\/li>\n<li class=\"p1\">Schadenminimierungspflicht<\/li>\n<\/ol>\n<h3 class=\"p1\">Begriffe und Definitionen<\/h3>\n<ol>\n<li class=\"p1\">Definition eines Gutachtens<\/li>\n<li class=\"p1\">Wiederbeschaffungswert (WBW oder auch WB)<\/li>\n<li class=\"p1\">Restwert (RW)<\/li>\n<li class=\"p1\">Wertminderung<\/li>\n<li class=\"p1\">Abz\u00fcge f\u00fcr Wertverbesserung<\/li>\n<li class=\"p1\">Reparaturdauer (Arbeitstage)<\/li>\n<li class=\"p1\">Wiederbeschaffungsdauer (Kalendertage)<\/li>\n<li class=\"p1\">Umbaukosten<\/li>\n<li class=\"p1\">Nutzungsausfall<\/li>\n<li class=\"p1\">Vorhaltekosten<\/li>\n<li class=\"p1\">Mietwagen\/Ersatzfahrzeug<\/li>\n<li class=\"p1\">Notreparatur<\/li>\n<li class=\"p1\">Totalschaden<\/li>\n<li class=\"p1\">Opfergrenzenregelung: Reparatur im Rahmen der 130%-Grenze<\/li>\n<li class=\"p1\">Bagatellschaden<\/li>\n<li class=\"p1\">Vor- und Altsch\u00e4den<\/li>\n<li class=\"p1\">Neuwagenersatz<\/li>\n<li class=\"p1\">Ersatzteilaufschlag<\/li>\n<\/ol>\n<h3 class=\"p1\">Tipps bei einem Schaden<\/h3>\n<ol>\n<li class=\"p1\">Ich wurde durch eine andere Person oder ein anderes Fahrzeug gesch\u00e4digt<\/li>\n<li class=\"p1\">Ich selbst habe den Kfz-Unfall verursacht<\/li>\n<li class=\"p1\">Mein Fahrzeug wurde mutwillig von au\u00dfen besch\u00e4digt<\/li>\n<li class=\"p1\">Es ist unklar, wer den Unfall verursacht hat<\/li>\n<li class=\"p1\">Ihr Fahrzeug erlitt einen Wildschaden, Hagelschaden, Sturmschaden, Einbruch-Diebstahl oder Brandschaden?<\/li>\n<\/ol>\n<h2 class=\"p1\">Rechtliche Grundlagen beim KFZ-Haftpflichtschaden<\/h2>\n<h3 class=\"p1\">1. Pflichtversicherungsgesetz (PfLVG)<\/h3>\n<p class=\"p1\">Der \u00a7 1 des Pflichtversicherungsgesetzes besagt, dass jeder Fahrzeughalter (mit regelm\u00e4\u00dfigem Wohnsitz in Deutschland) eines Kraftfahrzeuges oder Anh\u00e4ngers verpflichtet ist, f\u00fcr sich und den berechtigten Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursachten Personen-, Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den abzuschlie\u00dfen. Halter ist, wer das Kraftfahrzeug auf eigene Rechnung gebraucht und die tats\u00e4chliche Verf\u00fcgungsgewalt hat.<\/p>\n<p class=\"p1\">Die Kfz-Haftpflichtversicherung sch\u00fctzt einerseits den Fahrzeughalter und Fahrer vor Schadensersatzanspr\u00fcchen aufgrund eines Verkehrsunfalles und andererseits das Unfallopfer, wodurch sichergestellt ist, dass diesem f\u00fcr den entstandenen Schadenersatz geleistet wird.<\/p>\n<p class=\"p1\">Der Umfang der Kfz-Haftpflichtversicherung ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und im Innenverh\u00e4ltnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer aus den allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Kraftfahrtversicherung (AKB).<\/p>\n<h3 class=\"p1\">2. Der \u00a7 249 BGB lautet wie folgt<\/h3>\n<ol>\n<li class=\"p1\">Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen w\u00fcrde, wenn der zum Ersatz verpflichtete Umstand nicht eingetreten w\u00e4re.<\/li>\n<li class=\"p1\">Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Besch\u00e4digung einer Sache Schadenersatz zu leisten, so kann der Gl\u00e4ubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Besch\u00e4digung einer Sache schlie\u00dft der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur ein, wenn und soweit sie tats\u00e4chlich angefallen ist. Die H\u00f6he des Schadens wird durch Vergleich des Verm\u00f6gens vor und nach dem sch\u00e4digenden Ereignis ermittelt. Der Schadenersatz dient der Wiederherstellung der fr\u00fcheren G\u00fcterlage. Dem Gesch\u00e4digten d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich keine Nachteile, aber auch keine Vorteile entstehen. Der Gesch\u00e4digte hat die Pflicht, die Schadenersatzanspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung der H\u00f6he nach nachzuweisen. Weiterhin hat er Beweismittel zu sichern. Ihm obliegt somit die Beweispflicht.\n<p>Hierauf beruht die Beauftragung eines Kfz-Sachverst\u00e4ndigen mit der Erstellung eines Kfz-Beweissicherungshaftpflichtgutachtens<\/li>\n<li class=\"p1\">\n<h3>Schadenminimierungspflicht<\/h3>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"p1\">Der Gesch\u00e4digte (Anspruchsteller) ist verpflichtet, nach seinen M\u00f6glichkeiten den Schaden abzuwenden oder gering zu halten.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 \u00a0<\/span><\/p>\n<h2 class=\"p1\">Begriffe und Definitionen<\/h2>\n<h3 class=\"p1\">1. Definition eines Gutachtens<\/h3>\n<p class=\"p1\">Ein von einem Sachverst\u00e4ndigen erstelltes Gutachten soll einem Laien, also einem Nichtfachmann, einen Sachverhalt bzw. eine Sache verst\u00e4ndlich machen. Es ist somit die Aufgabe des Sachverst\u00e4ndigen, sein fachbezogenes Wissen einem Laien (z. B. Richter, Anwalt, Sachbearbeiter usw.) zu \u00fcbermitteln, um diesem eine eigene Urteilsbildung zu erm\u00f6glichen. Ein Gutachten muss immer nachpr\u00fcfbar und nachvollziehbar sein. Das Gutachten soll so formuliert sein, dass auch ein Nichtfachmann den Sachverhalt verstehen und nachvollziehen kann. Die Erstellung eines Gutachtens muss immer neutral und unabh\u00e4ngig erfolgen. Ein Gutachten dient auch der Beweissicherung. Im Kfz-Haftpflichtfall oder auch im Kfz-Kaskoschadenfall dient das Gutachten als Regulierungsgrundlage.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">2. Wiederbeschaffungswert (WBW oder auch WB)<\/h3>\n<p class=\"p1\">Unter dem Wiederbeschaffungswert versteht man den Betrag, den der Gesch\u00e4digte aufwenden muss, um bei einem seri\u00f6sen Fahrzeugh\u00e4ndler ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug gleicher G\u00fcte zu erwerben.<\/p>\n<p class=\"p1\">Der Wiederbeschaffungswert ber\u00fccksichtigt das Fahrzeugalter, die Laufleistung, die Anzahl der Vorbesitzer, den festgestellten Fahrzeugzustand, evtl. festgestellte Alt- oder Vorschl\u00e4gen, vorhandene Sonderausstattungen und Zubeh\u00f6r. Die F\u00e4lligkeiten von Haupt- und Abgasuntersuchungen sowie im Wesentlichen alle \u00fcbrigen, den Wert des Fahrzeuges beeinflussenden Faktoren einschlie\u00dflich der regionalen und saisonalen Marktlage sind in die Wertermittlung eingeflossen.<\/p>\n<p class=\"p1\">Hinweise zum Wiederbeschaffungswert und zur Steuerangabe:<\/p>\n<p class=\"p1\">Wenn f\u00fcr die Wiederbeschaffungswertermittlung herangezogene Vergleichsfahrzeuge dieses Typs und Alters typischerweise regelbesteuert angeboten werden, enth\u00e4lt der Wiederbeschaffungswert die dann auszuweisende Mehrwertsteuer.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span>Im Falle der Differenzbesteuerung nach \u00a7 25a UStG erfolgt bei im Handel angebotenen Vergleichsfahrzeugen kein Ausweis der im Bruttokaufpreis enthaltenen Mehrwertsteuer. Diese kann daher nur gesch\u00e4tzt werden. Ausgangspunkt dieser Sch\u00e4tzung ist, dass die zu versteuernde Gewinnspanne zwischen H\u00e4ndlereinkaufs- und H\u00e4ndlerverkaufspreis im Durchschnitt ca. 17 % des H\u00e4ndlerverkaufspreises ausmacht. Bei Fahrzeugen, die aufgrund des Fahrzeugalters oder aufgrund des Fahrzeugzustandes in der Regel im seri\u00f6sen Kfz-Handel nicht mehr zu erwerben sind, sondern weit \u00fcberwiegend auf dem so genannten Privatmarkt angeboten werden, f\u00e4llt in der Regel keine Mehrwertsteuer an.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">3. Restwert (RW)<\/h3>\n<p class=\"p1\">Unter dem Restwert versteht man den Betrag, den der Gesch\u00e4digte durchschnittlich f\u00fcr sein besch\u00e4digtes Fahrzeug im unpr\u00e4parierten Zustand auf dem ihm zug\u00e4nglichen allgemeinen regionalen Markt erzielt. Hierbei ist die Ermittlung des Ver\u00e4u\u00dferungswertes (Restwert) unter Ber\u00fccksichtigung der Grundz\u00fcge der aktuellen Entscheidung des BGHs durchzuf\u00fchren.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0\u00a0<\/span><\/p>\n<h3 class=\"p1\">4. Wertminderung<\/h3>\n<p class=\"p1\">Man unterscheidet zwischen der merkantilen Wertminderung und einer technischen Wertminderung.<\/p>\n<p class=\"p1\">Vorab m\u00f6chten wir den Begriff der \u201emerkantilen Wertminderung\u201c erl\u00e4utern. Unter einer merkantilen Wertminderung versteht man den voraussichtlichen Mindererl\u00f6s bei einer Ver\u00e4u\u00dferung des fach- und sachgerecht instand gesetzten Fahrzeuges unter Offenbarung des reparierten Unfallschadens. Er basiert auf der Sorge des potentiellen K\u00e4ufers vor verborgenen M\u00e4ngeln, die sich erst in der Folgezeit bemerkbar machen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p class=\"p1\">Zur Verst\u00e4ndlichkeit ein einfaches Beispiel:<\/p>\n<p class=\"p1\">Sie m\u00f6chten ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen. Der Fahrzeugh\u00e4ndler bietet Ihnen zwei gleichwertige Fahrzeuge in der gleichen G\u00fcte (Ausstattung, Alter, Laufleistung usw.) an. Bei dem einen Fahrzeug wird Ihnen mitgeteilt, dass dieses Fahrzeug bereits einen Unfallschaden hatte. Obwohl dieser Unfallschaden fach- und sachgerecht instand gesetzt wurde, wird sich in der Regel der Kaufinteressent f\u00fcr das Fahrzeug entscheiden, das unfallfrei war. F\u00fcr das Fahrzeug mit dem fach- und sachgerecht instand gesetzten Unfallschaden wird man sich nur entscheiden, wenn dieses Fahrzeug wesentlich kosteng\u00fcnstiger angeboten wird. Insbesondere kommt die merkantile Wertminderung noch verst\u00e4rkt zum Tragen, da bei einer Ver\u00e4u\u00dferung eines Fahrzeuges ein Unfallschaden (instand gesetzter Unfall) immer anzugeben ist. Sollte man dem nicht nachkommen, so liegt eine arglistige T\u00e4uschung vor. Unter Ber\u00fccksichtigung dieser Fakten ist bei Eintritt eines Unfallschadens h\u00e4ufig eine Minderung des Fahrzeugwertes trotz fachgerechter Instandsetzung gegeben.<\/p>\n<p class=\"p1\">Mittlerweile ist auch die Rechtsprechung von der veralteten Regelung, wonach es nur eine merkantile Wertminderung bei Fahrzeugen gibt, die noch nicht \u00e4lter als 5 Jahre und nicht mehr als 100 000 km gelaufen sind, abgekommen. Auch bei Fahrzeugen, die \u00e4lter als 5 Jahre oder auch mehr als 100 000 km gelaufen sind, ist die oben dargestellte Vergleichsgegen\u00fcberstellung eines unfallfreien Fahrzeuges mit einem gleichwertigen Fahrzeug mit Unfallereignis vorzunehmen.<\/p>\n<p class=\"p1\">Die merkantile Wertminderung f\u00e4llt mit zunehmenden Alter oder steigender Laufleistung geringer aus. Dies ist darin begr\u00fcndet, dass bei einem relativ neuen Fahrzeug die Wahrscheinlichkeit eines Unfallwagens deutlich geringer ist als bei einem Fahrzeug, das bereits \u00e4lter ist bzw. eine hohe Laufleistung aufweist. Beim Kauf eines \u00e4lteren Fahrzeuges bzw. eines Fahrzeuges mit einer h\u00f6heren Laufleistung nimmt man einen Unfallwagen eher in Kauf als bei einem relativ jungen Fahrzeug. Weiterhin ist die Marktg\u00e4ngigkeit eines Fahrzeuges stark ausschlaggebend f\u00fcr die H\u00f6he der merkantilen Wertminderung. Ein Fahrzeug, das sehr gefragt ist, l\u00e4sst sich immer noch relativ gut verkaufen, wobei ein nur schwer verk\u00e4ufliches Fahrzeug mit zus\u00e4tzlichem Unfallschaden wom\u00f6glich fast gar nicht mehr zu verkaufen ist. Somit muss der merkantile Minderwert f\u00fcr das schlecht verlautbare Fahrzeug h\u00f6her liegen als bei einem gut verlautbaren Fahrzeug. Weiterhin ist eine Beeinflussung der Wertminderung auch durch bereits vorhandene Vor- und Altsch\u00e4den am Fahrzeug zu ber\u00fccksichtigen. Hat das Fahrzeug bereits vor dem eigentlichen Unfallgeschehen diverse Vor- und Altsch\u00e4den, so ist zu pr\u00fcfen, ob \u00fcberhaupt eine weitere Minderung eingetreten ist. Bei einer erneuten Besch\u00e4digung ein und desselben Teils kann es vorkommen, dass keine merkantile Wertminderung mehr gegeben ist.<\/p>\n<p class=\"p1\">Beispiel<\/p>\n<p class=\"p1\">Das Fahrzeug hatte bereits vor einem Jahr einen seitlichen Unfallschaden. Hierbei wurde die linke Fahrert\u00fcr erneuerungsbed\u00fcrftig eingedr\u00fcckt. Der Fahrzeughalter hat diesen Schaden durch eine Erneuerung der T\u00fcr beseitigen lassen. Nun ist ein erneutes Schadenereignis eingetreten. Erneut wurde die T\u00fcr vorne links besch\u00e4digt. Da dieses Fahrzeug bereits in diesem Bereich einen offenbarungspflichtigen Vorschauen (instand gesetzter Schaden) hatte, wird, auf das gesamte Fahrzeug bezogen, keine erneute merkantile Wertminderung des Fahrzeuges eintreten. Somit ist in diesem Fall keine weitere merkantile Wertminderung mehr gegeben.<\/p>\n<p class=\"p1\">W\u00e4re in diesem Beispiel bei dem neuen Schaden weiterhin der Kotfl\u00fcgel zus\u00e4tzlich besch\u00e4digt worden, so w\u00e4re doch noch eine weitere Minderung des Fahrzeugwertes gegeben. Somit w\u00e4re dies mit einer geminderten (Vorschauen ber\u00fccksichtigt) merkantilen Wertminderung auszugleichen.<\/p>\n<p class=\"p1\">Die Wertminderung ist steuerneutral (ohne Angabe von Mehrwertsteuer), denn es fehlt ihr am umsatzsteuerrechtlichen Ankn\u00fcpfungspunkt des Leistungsaustausches.<\/p>\n<p class=\"p1\">Technische Wertminderung<\/p>\n<p class=\"p1\">Eine technische Wertminderung ist gegeben, wenn nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer Instandsetzung eines Fahrzeuges noch objektiv wahrnehmbare M\u00e4ngel vorhanden sind.<\/p>\n<p class=\"p1\">In der Regel kommt eine technische Wertminderung nur selten zum Tragen, da beim offensichtlichen Erkennen von \u00e4u\u00dferlichen Restunfallspuren dies durch eine mangelhaft aufgef\u00fchrte Instandsetzungsarbeit der ausf\u00fchrenden Reparaturwerkstatt verursacht wurde. Dieser Mangel wird dann in der Regel nach Reklamation durch den Fahrzeughalter durch den Reparaturbetrieb in Form einer entsprechenden Nacharbeit beseitigt. Anzumerken hierbei ist aber, dass ein geschultes Auge Instandsetzungsspuren auch bei fachgerechter Reparatur in der Regel erkennen kann. Dies ist darin begr\u00fcndet, dass eine Unfallinstandsetzung in der Regel ein Handwerk ist und keine maschinelle, werksseitige Fertigung. Eine technische Wertminderung wird in einem Gutachten nur selten aufgef\u00fchrt. In der Regel wird in einem Unfallgutachten immer von einer merkantilen Wertminderung gesprochen.<\/p>\n<p class=\"p1\">Der h\u00e4ufigste Fall einer technischen Wertminderung ist der, dass eine fachgerechte Reparatur wegen \u00e4u\u00dferer Umst\u00e4nde nicht m\u00f6glich ist. Wenn zum Beispiel f\u00fcr ein Sonderfahrzeug Ersatzteile nicht oder nicht zeitnah beschaffner sind, kann im Einzelfall der f\u00fcr den Gesch\u00e4digten wie f\u00fcr die Versicherung sinnvolle Weg darin bestehen, zu improvisieren und den Nachteil mit einer technischen Wertminderung auszugleichen.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">5. Abz\u00fcge f\u00fcr Wertverbesserung<\/h3>\n<p class=\"p1\">Gem\u00e4\u00df dem Grundsatz des \u00a7 249 BGB ist die wirtschaftliche Gesamtlage des Gesch\u00e4digten vor dem Schadenereignis wieder herzustellen. Es soll weder ein Nachteil noch ein Vorteil (Bereicherung) des Anspruchstellers eintreten.<\/p>\n<p class=\"p1\">Ein Abzug f\u00fcr Wertverbesserung ist im Haftpflichtfall auf das gesamte Fahrzeug und nicht auf das entsprechende Fahrzeuganbauteil zu beziehen. Es ist zu pr\u00fcfen, inwieweit durch die erfolgte Instandsetzung des Fahrzeuges wom\u00f6glich eine Wertsteigerung (Bereicherung des Anspruchstellers) des Gesamtfahrzeuges eingetreten ist.<\/p>\n<p class=\"p1\">Da eine Bereicherung des Anspruchstellers gem\u00e4\u00df \u00a7 249 BGB nicht statthaft ist, muss diese Werterh\u00f6hung durch einen entsprechenden Minderwert wieder in Abzug gebracht werden.<\/p>\n<p class=\"p1\">Abz\u00fcge, bezogen auf einzelne Fahrzeugteile, d\u00fcrfen nur vorgenommen werden, wenn diese Teile oder Bereiche bereits eine konkrete Torbesch\u00e4digung (Altschaden) aufweisen oder aufgrund erheblicher Verschlei\u00dfsch\u00e4den demn\u00e4chst h\u00e4tten erneuert werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p class=\"p1\">Beispiele wie folgt: Reifen abgefahren, Auspuffanlage durchgerostet, Schadensbericht bereits torbesch\u00e4digt (veredelt, angerostet usw.).<\/p>\n<p class=\"p1\">Die H\u00f6he des Abzuges wird durch den Sachverst\u00e4ndigen bei Ber\u00fccksichtigung z. B. der Abnutzung oder der vorhandenen Altbesch\u00e4digung in Prozent bestimmt.<\/p>\n<p class=\"p1\">Dabei d\u00fcrfen nur wirtschaftlich sp\u00fcrbare Vorteile ber\u00fccksichtigt werden. Wenn der Gesch\u00e4digte ein unfallbedingt erneuertes Teil verschlei\u00dfbedingt in K\u00fcrze ohnehin h\u00e4tte erneuern m\u00fcssen, ist die dadurch gegebene Ersparnis wirtschaftlich real.<\/p>\n<p class=\"p1\">Wenn hingegen eine neue Kofferraumklappe in ein altes Auto eingebaut wird, wirkt sich der dadurch gegebene Vorteil nicht real aus. Ein solcher nur theoretischer Vorteil wird nicht ber\u00fccksichtigt.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 \u00a0<\/span><\/p>\n<h2 class=\"p1\">6. Reparaturdauer (Arbeitstage)<\/h2>\n<p class=\"p1\">Die Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer ist in einem Haftpflichtgutachten wichtig f\u00fcr die Ermittlung der Nutzungsausfallentsch\u00e4digung, der Vorhaltekosten bzw. der L\u00e4nge der Mietdauer f\u00fcr ein Ersatzfahrzeug. Die voraussichtliche Reparaturdauer ber\u00fccksichtigt den Zeitaufwand, der f\u00fcr die fach- und sachgerechte Beseitigung des Unfallgeschehens erforderlich ist. Es wird bei der Beurteilung der Instandsetzungsdauer davon ausgegangen, dass die Reparatur z\u00fcgig und ohne gr\u00f6\u00dfere Unterbrechungen durchgef\u00fchrt wird. Sie beinhaltet keine Verz\u00f6gerungen oder Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung, keine Stand- und Wartezeiten sowie keine Arbeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Sie beinhaltet auch nicht die Wartezeit auf das Gutachten und eine eventuelle \u00dcberlegungszeit bis zur Reparaturentscheidung. Gelegentlich kommt es zu Lieferschwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung, wodurch es dann zu entsprechenden Verz\u00f6gerungen und somit zu einer Verl\u00e4ngerung der Reparaturdauer kommt.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">7. Wiederbeschaffungsdauer (Kalendertage)<\/h3>\n<p class=\"p1\">Die voraussichtliche Wiederbeschaffungsdauer (meist in Kalendertagen angegeben) gibt die Zeit an, die in der Regel ausreicht, ein vergleichbares Fahrzeug f\u00fcr das alte, unfallbesch\u00e4digte (Totalschaden, Abrechnung auf Basis eines wirtschaftlichen Totalschadens = Fahrzeug noch reparaturw\u00fcrdig, Anspruchsteller l\u00e4sst aber nicht mehr reparieren, sondern kauft ein Ersatzfahrzeug) Fahrzeug zu beschaffen. Bei g\u00e4ngigen Gebrauchtfahrzeugen ist in der Regel eine Wiederbeschaffungszeit von ca. 10-15 Kalendertagen ausreichend.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 \u00a0<\/span><\/p>\n<h3 class=\"p1\">8. Umbaukosten<\/h3>\n<p class=\"p1\">Gelegentlich kommt es vor, dass au\u00dfergew\u00f6hnliche Fahrzeuganbauteile (Radio, Funkanlage, mobiles Navigationssystem, Regaleinbauten in Werkstattwagen, Taxiausr\u00fcstung, Behinderteneinrichtung usw.) nicht im Wiederbeschaffungswert sowie im Restwert ber\u00fccksichtigt wurden, da diese aus dem unfallbesch\u00e4digten Fahrzeug in das neue Ersatzfahrzeug umgebaut werden sollen. Die hierf\u00fcr anfallenden Kosten sind separat als so genannte Umbaukosten anzugeben. Im Gutachten ist aufzuf\u00fchren, welche Teile diesbez\u00fcglich im WB und RW nicht ber\u00fccksichtigt wurden. Wird dies nicht klar definiert, so kommt es bei der Ver\u00e4u\u00dferung des unfallbesch\u00e4digten Fahrzeuges an den Restwertaufk\u00e4ufer zu Streitereien.<\/p>\n<p class=\"p1\">Beispiel Der Restwertaufk\u00e4ufer hat sein Angebot auf ein Fahrzeug mit einem Navigationssystem berechnet und abgegeben. Nun hat aber der Fahrzeughalter dieses Navigationssystem in sein neues Ersatzfahrzeug umbauen lassen. Der Restwertaufk\u00e4ufer hat somit nicht mehr den Gegenwert, den er f\u00fcr sein Angebot abgegeben hat. Das Restwertgebot kann somit nicht mehr aufrechterhalten werden. Dieses Problem kommt leider in der Praxis relativ h\u00e4ufig vor. Vor Ver\u00e4u\u00dferung baut der Fahrzeughalter s\u00e4mtliche noch einzeln verwertbaren Anbauteile (Alufelgen werden gegen Stahlfelgen getauscht usw.) aus.<\/p>\n<p class=\"p2\"><span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 \u00a0<\/span><\/p>\n<p class=\"p1\">9. Nutzungsausfall<\/p>\n<p class=\"p1\"><span class=\"s1\">\u25b2<\/span> Sofern der Anspruchsteller auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet, steht ihm in der Regel f\u00fcr die Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungsdauer (Totalschadenabrechnung) eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die entgangene Nutzung seines unfallbesch\u00e4digten Fahrzeuges zu. Die H\u00f6he der Nutzungsausfallentsch\u00e4digung pro Tag kann der Tabelle (Sanden-Danner-K\u00fcppersbusch, SuperSchwacke) entnommen werden. Die aufgef\u00fchrten Tagess\u00e4tze sind mit der Ausfalldauer zu multiplizieren. Um den Anspruch auf die Nutzungsausfallentsch\u00e4digung durchzusetzen, ist es ratsam, den Nutzungswillen durch die Instandsetzung des unfallbesch\u00e4digten Fahrzeuges oder aber durch die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges zu dokumentieren. In der Regel wird der Nachweis durch eine Reparaturrechnung bzw. durch eine Reparaturbest\u00e4tigung (bei Instandsetzung) oder durch eine Kopie des Fahrzeugscheines des Ersatzfahrzeuges erbracht. Wird ein Ersatzfahrzeug vor Ablauf der Wiederbeschaffungsdauer zugelassen, so braucht die leistungserbringende Versicherung auch nur bis zu diesem Tag den Nutzungsausfall zu zahlen. Der Nutzungsausfall ist steuerneutral.<\/p>\n<p class=\"p1\">Hinweis<\/p>\n<p class=\"p1\">Gem\u00e4\u00df der \u00fcberwiegenden Rechtsprechung werden \u00e4ltere Fahrzeuge (\u00e4lter als 5 Jahre) eine Gruppe niedriger eingestuft. Bei Fahrzeugen, die \u00fcber 10 Jahre alt sind, ist eine Herabstufung um 2 Gruppen gegeben. In seltenen F\u00e4llen wird keine Nutzungsausfallentsch\u00e4digung mehr erstattet.<\/p>\n<p class=\"p1\">Dann wird auf die Vorhaltekosten (liegen erheblich niedriger als der Nutzungsausfall) zur\u00fcckgegriffen. Voraussetzung daf\u00fcr ist aber, dass der Nutzwert des Fahrzeugs schon massiv beeintr\u00e4chtigt war, was alleine durch Alterung kaum der Fall sein wird.<\/p>\n<p class=\"p1\">Nutzungsausfalltabelle PKW-Nutzung gem\u00e4\u00df Sanden-Danner-K\u00fcppersbusch<\/p>\n<p class=\"p1\">Gruppe Euro pro Tag<\/p>\n<ul>\n<li class=\"p1\">A 27,00<\/li>\n<li class=\"p1\">B 29,00<\/li>\n<li class=\"p1\">C 35,00<\/li>\n<li class=\"p1\">D 38,00<\/li>\n<li class=\"p1\">E 43,00<\/li>\n<li class=\"p1\">F 50,00<\/li>\n<li class=\"p1\">G 59,00<\/li>\n<li class=\"p1\">H 65,00<\/li>\n<li class=\"p1\">J 79,00<\/li>\n<li class=\"p1\">K 91,00<\/li>\n<li class=\"p1\">L 99,00<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"p1\">Nutzungsausfalltabelle KRAD-Nutzung gem\u00e4\u00df Sanden-Danner-K\u00fcppersbusch<\/p>\n<p class=\"p1\">Gruppe Beschreibung Euro pro Tag<\/p>\n<ul>\n<li class=\"p1\">A Mofa\/Moped\/Mokick Hubraum bis 50 ccm 10,00<\/li>\n<li class=\"p1\">B LeichtkraftradHubraum bis 80 ccm 15,00<\/li>\n<li class=\"p1\">C Krad bis 7 KW 18,00<\/li>\n<li class=\"p1\">D Krad 7 KW bis 13 KW 18,00<\/li>\n<li class=\"p1\">E Krad \u00fcber 13 KW bis 20 KW 26,00<\/li>\n<li class=\"p1\">F Krad \u00fcber 20 KW bis 37 KW 31,00<\/li>\n<li class=\"p1\">G Krad \u00fcber 37 KW bis 57 KW 46,00<\/li>\n<li class=\"p1\">H Krad \u00fcber 57 KW bis 72 KW 56,00<\/li>\n<li class=\"p1\">J Krad \u00fcber 72 KW oder Hubraum ab 1200 ccm 66,00<\/li>\n<\/ul>\n<h3 class=\"p1\">10. Vorhaltekosten<\/h3>\n<p class=\"p1\">Wenn in Ausnahmef\u00e4llen nur Vorhaltekosten geschuldet sind, sind sie f\u00fcr einen PKW meist in der Eurotax Schwackeliste aufgef\u00fchrt und dokumentiert. Bei Nutzfahrzeugen werden die Vorhaltekosten errechnet. Die Vorhaltekosten sind die durch die Existenz des Fahrzeugs t\u00e4glich entstehenden Kosten (Abschreibung, Verzinsung, Steuern, Versicherung).<\/p>\n<h3 class=\"p1\">11. Mietwagen\/Ersatzfahrzeug<\/h3>\n<p class=\"p1\">Bei einem Haftpflichtschaden steht dem Gesch\u00e4digten f\u00fcr die Dauer der Reparaturzeit oder im Falle eines Totalschadens f\u00fcr die Wiederbeschaffungsdauer jeweils zuz\u00fcglich eventueller Vorlaufzeiten, ein Ersatzfahrzeug zu (sofern kein Nutzungsausfall geltend gemacht wird).<\/p>\n<p class=\"p1\">Voraussetzung ist aber, dass das gemietete Ersatzfahrzeug \u00fcber den Rahmen hinaus so genutzt wird, als w\u00fcrde man gelegentlich mit dem Taxi fahren (Schadenminderungspflicht). Faustregel: mindestens 25 km pro Tag, in l\u00e4ndlicher Gegend mit Unterversorgung durch \u00f6ffentliche Verkehrsmittel auch weniger. Da durch die Nutzung eines Mietwagens der eigene Wagen keinem Verschlei\u00df unterliegt, wird in der Regel ein entsprechender Eigenersparnisabzug vorgenommen. Diesem Abzug kann man in vielen Gerichtsbezirken (die Rechtsprechung ist aber uneinheitlich) entgehen, indem man ein Mietfahrzeug anmietet, das eine Klasse niedriger als das eigene Fahrzeug eingestuft. ist. In vielen Gerichtsbezirken gilt zudem: Wenn das Mietfahrzeug nur f\u00fcr eine kurze Gesamtstrecke genutzt wird (Faustregel: unter 1.000 km), ist die Eigenersparnis am eigenen Fahrzeug nur theoretischer Natur und nicht messbar. Ein Eigenersparnisausgleich entf\u00e4llt auch dann.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">12. Notreparatur<\/h3>\n<p class=\"p1\">Oftmals ist durch die Durchf\u00fchrung einer Notreparatur (Schadenminderungspflicht) die Verkehrs- und Betriebssicherheit eines unfallbesch\u00e4digten Fahrzeuges wieder herzustellen.<\/p>\n<p class=\"p1\">Damit k\u00f6nnen Ausfall und Mietwagenkosten gemindert werden. Die Kosten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer Notreparatur werden durch die leistungserbringende Versicherung erstattet.<\/p>\n<h4 class=\"p1\">Beispiel aus der Praxis<\/h4>\n<p class=\"p1\">Durch einen leichten Anfahrschaden wurde ein Kotfl\u00fcgel leicht eingedr\u00fcckt, die Sto\u00dfstange angeschrammt und ein Scheinwerfer besch\u00e4digt. Durch die Besch\u00e4digung des Scheinwerfers ist eine Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht mehr gegeben. Durch eine Erneuerung des Scheinwerfers in Form einer Notreparatur kann die Verkehrs- und Betriebssicherheit wieder erlangt werden und vorab auf die kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet werden. Diese Vorgehensweise macht immer dann Sinn, wenn die Kosten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Notreparatur niedriger liegen als die m\u00f6glichen Kosten f\u00fcr das Unfallersatzfahrzeug.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">13. Totalschaden<\/h3>\n<p class=\"p1\">Man unterscheidet zwischen dem wirtschaftlichen Totalschaden, dem technischen Totalschaden sowie dem fiktiven unechten Totalschaden.<\/p>\n<h4 class=\"p1\">Wirtschaftlicher Totalschaden<\/h4>\n<p class=\"p1\">Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten, ggf. zuz\u00fcglich Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeuges vor dem Schadenereignis) \u00fcbersteigen. Aus technischer Sicht w\u00e4re eine Instandsetzung des Fahrzeuges m\u00f6glich, aber unwirtschaftlich.<\/p>\n<h4 class=\"p1\">Technischer Totalschaden<\/h4>\n<p class=\"p1\">Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug aufgrund der erheblichen Besch\u00e4digung aus fachlicher Sicht nicht mehr instand gesetzt werden kann. Das ist aber keine wirtschaftliche, sondern eine rein technische Frage.<\/p>\n<h4 class=\"p1\">Fiktiver unechter Totalschaden<\/h4>\n<p class=\"p1\">Ein fiktiver unechter Totalschaden liegt dann vor, wenn der Anspruchsteller trotz vorliegender Reparaturw\u00fcrdigkeit (Reparaturkosten liegen unterhalb des Wiederbeschaffungswertes) sein Fahrzeug nicht mehr reparieren lassen m\u00f6chte und auf Basis eines Totalschadens (Wiederbeschaffungswert abz\u00fcglich des Restwertes) abrechnet.<\/p>\n<p class=\"p1\">Diese Art der Abrechnung funktioniert nur, wenn die Summe aus Reparaturkosten und ggf. Minderwert (\u201eWiederherstellungsaufwand\u201c) h\u00f6her ist als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert abz\u00fcglich des Restwertes (\u201eWiederbeschaffungsaufwand\u201c). Man spricht von einem deckenden Restwert.<\/p>\n<p class=\"p1\">Die leistungserbringende Versicherung darf sich hierbei die kosteng\u00fcnstigste Variante aussuchen.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">14. Opfergrenzenregelung: Reparatur im Rahmen der 130%-Grenze<\/h3>\n<p class=\"p1\">Bei einem Haftpflichtschaden besteht die M\u00f6glichkeit, einen wirtschaftlichen Totalschaden instand setzen zu lassen, wenn folgende Parameter eingehalten werden.<\/p>\n<ol>\n<li class=\"p1\">Die prognostizierten Reparaturkosten zzgl. einer eventuellen merkantilen Wertminderung d\u00fcrfen nicht h\u00f6her als 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen<\/li>\n<li class=\"p1\">Das Fahrzeug muss repariert werden und die Reparatur muss den Vorgaben des Schadengutachtens entsprechen (fachliche und vollst\u00e4ndige Reparatur).<\/li>\n<li class=\"p1\">Der Gesch\u00e4digte muss das Fahrzeug weiter nutzen (in der Regel mindestens 6 Monate gem\u00e4\u00df BGH Rechtssprechung) und somit sein Integrit\u00e4tsinteresse zum Ausdruck bringen.<\/li>\n<\/ol>\n<h4 class=\"p1\">Anmerkung<\/h4>\n<p class=\"p1\">Mit Beschluss vom 18.11.2008 \u2013 VI ZB 22\/08 hat der BGH eindeutig festgelegt, dass in den F\u00e4llen der Reparatur im Rahmen der 130 % die Reparaturkosten inklusive der Integrit\u00e4tsspitze sofort f\u00e4llig sind. Teilweise wurde von verschiedenen Versicherungen erst auf Totalschaden (Wiederbeschaffungswert abz\u00fcglich Restwert) abgerechnet mit dem Hinweis, dass nach den 6 Monaten eine Restregulierung auf Basis der 130% erfolgt.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">15. Bagatellschaden<\/h3>\n<p class=\"p1\">Bei verursachten Haftpflichtsch\u00e4den bis zu einer Schadenh\u00f6he von ca. 750,-\u20ac spricht man von einem Bagatellschaden. Bei einem Bagatellschaden werden die Kosten f\u00fcr die Erstellung eines Gutachtens seitens der leistungserbringenden Versicherung nicht erstattet. Das Problem f\u00fcr den Gesch\u00e4digten liegt darin, dass er als Laie vorab nicht beurteilen kann, wie hoch der Schaden tats\u00e4chlich ist. Oft reicht schon eine kleine Delle mit einer Lackbesch\u00e4digung aus, um weit \u00fcber der Bagatellschadengrenze zu liegen. Wir empfehlen, im Zweifel immer einen Kfz-Sachverst\u00e4ndigen zu beauftragen, sich das Fahrzeug anzuschauen. Sollte der Kfz-Sachverst\u00e4ndige erkennen, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, so wird er sicherlich auch nur einen Kostenvoranschlag oder aber ein einfaches Kurzgutachten erstellen, sodass kein Versto\u00df gegen die Schadenminderungspflicht besteht.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">16. Vor- und Altsch\u00e4den<\/h3>\n<h4 class=\"p1\">Unrepariert<\/h4>\n<p class=\"p1\">Unter einem unreparierten Vorschaden versteht man eine noch nicht behobene Besch\u00e4digung an einem Kraftfahrzeug. Dies k\u00f6nnen Unfallsch\u00e4den, Gebrauchssch\u00e4den wie Dellen, Beulen, Kratzer oder auch Korrosionssch\u00e4den sein. Auch Verschlei\u00dfsch\u00e4den sind Altsch\u00e4den.<\/p>\n<h4 class=\"p1\">Repariert<\/h4>\n<p class=\"p1\">Unter einem reparierten Vorschaden versteht man einen reparierten Schaden am Fahrzeug. Hierzu geh\u00f6ren fach- und sachgerecht instand gesetzte Unfallsch\u00e4den, aber auch provisorisch grob instand gesetzte Unfallsch\u00e4den. Bei letzteren ist die Angabe, ob nur eine teilweise Instandsetzung oder aber eine nicht fach- und sachgerechte Instandsetzung erfolgte, zwingend erforderlich.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">17. Neuwagenersatz<\/h3>\n<p class=\"p1\">Wird ein relativ neuwertiges Fahrzeug in erster Hand (eine Tageszulassung im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Verkauf schadet nicht) im Haftpflichtschaden besch\u00e4digt, so hat der Gesch\u00e4digte, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erf\u00fcllt werden, Anspruch auf Neufahrzeugentsch\u00e4digung.<\/p>\n<p class=\"p1\">Nach vorherrschender Rechtssprechung m\u00fcssen folgende Voraussetzungen erf\u00fcllt sein:<\/p>\n<ul>\n<li class=\"p1\">Fahrzeugalter max. 1 Monat<\/li>\n<li class=\"p1\">Laufleistung bis 1.000 km<\/li>\n<li class=\"p1\">es muss ein erheblicher, in das Fahrzeuggef\u00fcge eingreifender Schaden vorliegen<\/li>\n<\/ul>\n<h4 class=\"p1\">Anmerkung<\/h4>\n<p class=\"p1\">Die aufgef\u00fchrten Eckdaten stellen keine starre Regelung dar, wie dies durch unterschiedliche Gerichtsurteile belegt wurde. Dabei wird das Alter \u00fcberwiegend als starre Voraussetzung, die Laufleistung jedoch als leicht elastische angesehen.<\/p>\n<h3 class=\"p1\">18. Ersatzteilaufschlag<\/h3>\n<p class=\"p1\">Bei einer Vielzahl von Reparaturwerkst\u00e4tten und Autoh\u00e4usern wird ein so genannter Ersatzteilaufschlag auf die unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers aufgeschlagen. Dies wird damit begr\u00fcndet, dass eine erhebliche Kapitalbindung in Form von vorr\u00e4tigen Ersatzteilen in einem Autohaus oder Reparaturbetrieb verzinst werden soll. Bei einigen Marken werden Ersatzteilaufschl\u00e4ge von bis 20 % erhoben. Im Durchschnitt liegen diese Aufschl\u00e4ge bei 10 % bis 15 %. Bei manchen Herstellern ist ein Ersatzteilaufschlag un\u00fcblich.<\/p>\n<p class=\"p1\">Ob der Ersatzteilaufschlag bei einer fiktiven Abrechnung zu erstatten ist, ist im Einzelfall zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<h4 class=\"p1\">Beispiel<\/h4>\n<p class=\"p1\">Im Gro\u00dfraum Frankfurt am Main wird bei jedem Opel -Vertragsh\u00e4ndler ein Ersatzteilaufschlag berechnet. Somit ist es dem Gesch\u00e4digten nicht m\u00f6glich, die ben\u00f6tigten Ersatzteile ohne diesen Aufschlag zu beschaffen. Somit ist der Ersatzteilaufschlag auch fiktiv erstattungspflichtig.<\/p>\n<h2 class=\"p1\">Tipps bei einem SchadeIch wurde durch eine andere Person oder ein anderes Fahrzeug gesch\u00e4digt<\/h2>\n<h3 class=\"p1\">1. Es liegt ein Haftpflichtschaden vor.<\/h3>\n<p class=\"p1\">Ihre Rechte sind durch den \u00a7 249 BGB geregelt.<\/p>\n<ul>\n<li class=\"p1\">Sie selbst haben das Recht einen unabh\u00e4ngigen Kfz-Sachverst\u00e4ndigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen . Die Kosten f\u00fcr die Erstellung des Gutachtens sind separate Schadenersatzanspr\u00fcche , die ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden m\u00fcssen.<\/li>\n<li class=\"p1\">Um Ihnen bei der Regulierung des Schadens eine sogenannte Waffengleichheit zu gew\u00e4hrleisten, haben Sie Anrecht ihre Rechtsanspr\u00fcche durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens abwickeln zu lassen. Diese Kosten werden wie auch die Sachverst\u00e4ndigenkosten durch die leistungserbringende Versicherung erstattet.<\/li>\n<li class=\"p1\">Sie haben die freie Werkstattwahl. Sie k\u00f6nnen das Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens instandsetzen lassen. Sie brauchen sich nicht durch die leistungserbringende Versicherung an eine Partnerwerkstatt der Versicherung verweisen zu lassen.<\/li>\n<li class=\"p1\">Nat\u00fcrlich haben Sie auch das Recht, auf eine Reparatur zu verzichten und den entstandenen Schadensbetrag in Form einer Geldzahlung einzufordern (bei fiktiver Abrechnung ohne Rechnung wird in der Regel nur der Nettobetrag erstattet).<\/li>\n<li class=\"p1\">F\u00fcr den schadenbedingten Fahrzeugausfall (f\u00fcr die Reparaturzeit oder f\u00fcr die Wiederbeschaffungsdauer) haben Sie Anspurch auf ein Ersatzfahrzeug. Sollten Sie auf ein Ersatzfahrzeug verzichten, so steht Ihnen ein entsprechender Nutzungsausfall zu. Dieser ist in der Regel im Gutachten beziffert.<\/li>\n<\/ul>\n<h3 class=\"p1\">2. Ich selbst habe den Kfz-Unfall verursacht<\/h3>\n<p class=\"p1\">Es liegt ein Vollkaskoschaden vor. (sofern eine Vollkaskoversicherung besteht)<\/p>\n<ul>\n<li class=\"p1\">Sofern Sie ein anderes Fahrzeug besch\u00e4digt haben, melden Sie den Schaden unverz\u00fcglich Ihrer Versicherung.<\/li>\n<li class=\"p1\">Der gesch\u00e4digte Anspruchsteller wird seine Schadensersatzanspr\u00fcche an Sie bzw. an Ihre Versicherung stellen.<\/li>\n<li class=\"p1\">Pr\u00fcfen Sie, inwieweit Sie eine Vollkaskoversicherung f\u00fcr Ihr Fahrzeug haben .<\/li>\n<\/ul>\n<h3 class=\"p1\">3. Mein Fahrzeug wurde mutwillig von au\u00dfen besch\u00e4digt<\/h3>\n<p class=\"p1\">Sofern der Schadenverursacher nicht ermittelt werden kann, liegt ein Vollkaskoschaden vor (sofern eine Vollkaskoversicherung besteht)<\/p>\n<ul>\n<li class=\"p1\">Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.<\/li>\n<li class=\"p1\">Erstellen Sie Strafanzeige wegen Sachbesch\u00e4digung bei der Polizei.<\/li>\n<li class=\"p1\">Ihre Versicherung wird entscheiden, ob ein Sachverst\u00e4ndiger beauftragt wird.<\/li>\n<li class=\"p1\">Beauftragen Sie im Kaskofall nicht selbst einfach einen Sachverst\u00e4ndigen, da Sie sonst auf den Kosten sitzen bleiben k\u00f6nnten.<\/li>\n<\/ul>\n<h3 class=\"p1\">4. Es ist unklar, wer den Unfall verursacht hat<\/h3>\n<ul>\n<li class=\"p1\">Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer eigenen Versicherung.<\/li>\n<li class=\"p1\">Pr\u00fcfen Sie inwieweit Sie eine Rechtschutzversicherung haben . Wenn ja informieren Sie diese ebenfalls und bitten um Kostenzusage f\u00fcr die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.<\/li>\n<li class=\"p1\">Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so ist es ggfs. trotzdem sinnvoll, sich bei einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.<\/li>\n<li class=\"p1\">Weiterhin kann es Sinnvoll sein, das eigene Fahrzeug durch einen Sachverst\u00e4ndigen (evtl. auch SV der eigenen Versicherung) begutachten zu lassen um eine eindeutige Beweissicherung durchzuf\u00fchren &#8211; so kann ggfs. ein Unfallanalytiker f\u00fcr das Gericht anhand des Gutachtens den Schaden rekonstruieren. Weiterhin werden die evtl. Schadensersatzanspr\u00fcche beziffert (Beurteilung der Reparaturw\u00fcrdigkeit &#8211; evtl. Totalschaden)<\/li>\n<\/ul>\n<h3 class=\"p1\">5. Ihr Fahrzeug erlitt einen Wildschaden, Hagelschaden, Sturmschaden, Einbruch-Diebstahl oder Brandschaden?<\/h3>\n<p class=\"p1\">Es liegt ein Teilkaskoschaden vor. (sofern eine Teilkaskoversicherung besteht)<\/p>\n<h4 class=\"p1\">Wildschaden<\/h4>\n<p class=\"p1\">Bei einem Wildschaden informieren Sie umgehend die n\u00e4chste Polizeidienststelle oder den F\u00f6rster. Wildsch\u00e4den sind umgehend meldepflichtig.<\/p>\n<p class=\"p1\">Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung (sofern Sie eine Teilkaskoversicherung haben)<\/p>\n<h4 class=\"p1\">Einbruch- Diebstahlschaden<\/h4>\n<p class=\"p1\">Melden Sie den Schaden umgehend bei der n\u00e4chsten Polizeistation. (Strafanzeige gegen unbekannt) Anschlie\u00dfend informieren Sie Ihrer Versicherung sofern Sie eine Kaskoversicherung haben.<\/p>\n<h4 class=\"p1\">Brandschaden<\/h4>\n<p class=\"p1\">Melden Sie den Brand unverz\u00fcglich der Feuerwehr. Melden Sie den Schaden Ihrer eigenen Versicherung (sofern Sie eine Teilkaskoversicherung haben)<\/p>\n<h4 class=\"p1\">Hagelschaden<\/h4>\n<p class=\"p1\">Melden Sie den Hagelschaden umgehend Ihrer Versicherung (sofern Sie eine Teilkaskoversicherung haben)<\/p>\n<h4 class=\"p1\">Sturmschaden<\/h4>\n<p class=\"p1\">Melden Sie den Sturmschaden umgehend Ihrer Versicherung (sofern Sie eine Teilkaskoversicherung haben). Ein Sturmschaden wird erst ab Windst\u00e4rke 8 als Sturmschaden anerkannt. Aus diesem Grund geben Sie bitte genau an, wo Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Sturmes war. Ihre Versicherung wird dann entsprechende Wetterdaten vom entsprechenden Wetteramt zur beurteilung einholen.<\/p>\n<h4 class=\"p1\">keine Teilkaskoversicherung vorhanden<\/h4>\n<p class=\"p1\">Ohne eine Teilkaskoversicherung werden Sie vermutlich auf den Kosten Ihres Schadens sitzen bleiben. Es ist zu pr\u00fcfen, ob es sich evtl. um eine Dienstfahrt handelte, wobei diese dann \u00fcber den Arbeitgeber teilweise versichert sein k\u00f6nnte.<\/p>\n<p class=\"p1\">Weiterhin ist evtl. auch eine steuerliche Absetzbarkeit gegeben (fragen Sie Ihren Steuerberater).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtliche Grundlagen beim KFZ-Haftpflichtschaden Die rechtlichen Grundlagen bilden das Pflichtversicherungsgesetz (PfLVG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Allgemeinen Bedingungen f\u00fcr die Kraftfahrtversicherung (AKB), das Stra\u00dfenverkehrsgesetz (StVG) sowie das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch (B GB). &#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":30,"menu_order":2,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"template-left-sidebar.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-60","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/sv-buero-richter.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/60","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/sv-buero-richter.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/sv-buero-richter.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sv-buero-richter.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sv-buero-richter.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=60"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/sv-buero-richter.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/60\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":64,"href":"https:\/\/sv-buero-richter.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/60\/revisions\/64"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sv-buero-richter.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/30"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/sv-buero-richter.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=60"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}