Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) ist das unabhängige Gutachten eines seriösen Kfz-Sachverständigen die beste Grundlage für eine schnelle, unkomplizierte und vollständige Schadensregulierung.

Der Geschädigte hat das Recht einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Feststellung des Schadenumfanges zu beauftragen. Die Kosten muss die regulierungspflichtige Versicherung übernehmen. Ohne die Beweissicherung besteht die Gefahr, dass der Schaden nicht umfassend und unabhängig festgestellt wird, dies kann insbesondere bei anstehenden Rechtsstreitigkeiten zu Problemen führen. Bei sogenannten „Bagatellschäden“ ist die Erstellung eines Gutachtens nicht erforderlich, gemeint sind hier Schäden in der Größenordnung bis ca. 750,- EUR ohne Wertminderungsansprüche. Sollten Sie unsicher sein, ob sich ein Schaden in diesem Bereich befindet, kommen Sie dennoch zu uns. Wir beraten Sie kostenlos, ob ein Gutachten erstellt werden kann.

Auch bei selbstverschuldeten Unfällen (Kaskoschäden) und  bei Teilkaskoschäden (Wild, Einbruch, Brand, Sturm, Hagel), ist das Gutachten eines seriösen Sachverständigen Basis der Regulierung. Bei Kaskoschäden ist der Geschädigte an die Weisung des Versicherungsunternehmens gebunden. Versicherungen beauftragen uns regelmäßig.