Bei Gutachten zur Plausibilitätsüberprüfung von Schaden- oder Unfallereignissen wird untersucht, ob die Beschädigungen der Kollisionspartner einander zugeordnet werden können und ob die aufgenommenen Schäden dem vorgegebenen Schaden- und Unfallablauf zuzuordnen sind.

Die Zahl der manipulierten Schadenfälle nimmt ständig zu. Hierdurch entstehen den Versicherungsunternehmen erhebliche Kosten, die jeder Versicherungsnehmer über seine Beitragssätze mittragen muss.

Hierbei sind unsere Gutachten eine wichtige Entscheidungshilfe für Gerichte sowie die Parteien, die Angelegenheit aus technischer Sicht zu beurteilen.

Zur Plausibilitätsprüfung gehören die Analyse der Schäden, sowie die Kontrolle, bzw. der Nachweis ob die Beschädigungen dem angegebenen Schadenhergang zuzuordnen sind.

Die Aussagequalität des Gutachtens hängt sehr von der Qualität der zur Verfügung stehenden Anknüpfungstatsachen wie Lichtbildern, Schadengutachten und Aussagen zum Unfallhergang ab.

Die Beauftragung von Gutachten zur Plausibilitätsüberprüfung erfolgt zumeist torprozessual, d.h. im Rahmen der Entscheidungsfindung der Versicherung, welche für einen Schaden, aufzukommen hat, oder aber für das Zivilgericht, welches entscheidet, ob die Forderungen der klagenden Partei zu Recht bestehen.